Ihr Haus im Überblick
Ich erfasse den energetischen Ausgangszustand: Dach, Außenwände, Fenster, unterer Gebäudeabschluss sowie Heizungs- und Warmwassertechnik. So werden die Zusammenhänge sichtbar.
Für Ihr Wohngebäude in Bremen
Was zuerst sanieren – Dach, Fenster oder Heizung? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche energetischen Maßnahmen zu Ihrem Haus passen und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind.
Ich bin Patrick Hansel. Ich betrachte Ihr Wohngebäude als Ganzes und entwickle daraus einen verständlichen Plan für Ihre nächsten Entscheidungen.

Das Ergebnis Ihrer Beratung
Sie erhalten eine Entscheidungsgrundlage
für Ihr Haus, Ihr Budget und Ihre Ziele.

Ich erfasse den energetischen Ausgangszustand: Dach, Außenwände, Fenster, unterer Gebäudeabschluss sowie Heizungs- und Warmwassertechnik. So werden die Zusammenhänge sichtbar.
Die Übersicht „Mein Sanierungsfahrplan“ ordnet geeignete Maßnahmen in aufeinander abgestimmte Pakete ein. Sie zeigt den möglichen Weg vom heutigen Zustand zum energetisch verbesserten Gebäude.
Die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ beschreibt die empfohlenen Schritte genauer. Dazu gehören Hinweise zu Schnittstellen, eine Kosteneinordnung und die energetischen Auswirkungen. Ich erläutere Ihnen die Ergebnisse persönlich.
Passt ein iSFP zu Ihrem Vorhaben?
Ein Sanierungsfahrplan ist besonders hilfreich, wenn mehrere Bauteile anstehen, Sie ein älteres Haus übernommen haben oder Ihr Budget eine Sanierung in Etappen erfordert.
Ob Bremer Reihenhaus, freistehendes Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus: Entscheidend sind der tatsächliche Bestand und Ihre Ziele. Die Adresse allein sagt wenig über den richtigen Sanierungsweg aus.
Für Büro-, Praxis- oder Gewerbegebäude gelten andere Beratungs- und Förderwege. Bei gemischter Nutzung kläre ich zunächst die passende Einordnung.
Zur Beratung für NichtwohngebäudeWarum die Reihenfolge zählt
Ein allgemeines Planungsbeispiel.
Die richtige Reihenfolge für Ihr Haus kann abweichen.
Stehen beide Maßnahmen an, sollten Anschlüsse, Einbaulage und spätere Dämmstärke zusammen geplant werden. Das hilft, unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.
Eine verbesserte Gebäudehülle kann den Wärmebedarf senken. Das ist bei einer späteren Heizungsplanung zu berücksichtigen.
Für die konkrete Auswahl einer Wärmepumpe werden Heizlast, Heizflächen und Systemtemperaturen gesondert untersucht.
Zum WärmepumpencheckEine defekte Heizung oder ein schadhaftes Dach kann die Prioritäten verändern. Ich berücksichtige solche Zwänge und plane sinnvolle Anschlüsse an spätere Schritte.
Von Ihrer Idee zum fertigen Fahrplan
Sie schildern Ihr Vorhaben. Ich kläre Gebäudeart, Ausgangslage und Beratungsumfang und erstelle ein passendes Angebot. Die Förderfähigkeit und der erforderliche Antragsschritt werden vor einer verbindlichen Beauftragung geklärt.
Bei einem Vor-Ort-Termin schaue ich mir Gebäudehülle und Anlagentechnik an. Ich prüfe vorhandene Pläne, frühere Modernisierungen und Ihre Angaben. Fehlende Informationen und nötige Annahmen werden kenntlich gemacht.
Ich bilde den energetischen Zustand ab und untersuche passende Sanierungsschritte. Dabei berücksichtige ich Wechselwirkungen, bereits geplante Arbeiten und Ihre Prioritäten.
Sie erhalten Fahrplan und Umsetzungshilfe. Ich erkläre Maßnahmen, Kosteneinordnung und offene Planungsschritte. Anschließend entscheiden Sie, was Sie wann angehen möchten.
Kosten & Vorbereitung
Der Preis hängt vom Gebäude und vom vereinbarten Umfang ab. Für ein belastbares Angebot benötige ich erste Angaben zu Ihrem Haus. Einen pauschalen Eigenanteil nach Förderung kann ich ohne diese Prüfung nicht nennen.
Im Angebot trenne ich das Beratungshonorar von möglichen Zuschüssen und gesonderten Leistungen. Fachplanung, Förderbegleitung der Umsetzung und Baubegleitung sind nicht automatisch im iSFP enthalten.
Angebot für Ihr Gebäude anfragenFörderung richtig einordnen · Stand 05.11.2026
Im BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ sind derzeit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars möglich, höchstens 650 Euro bei ein oder zwei Wohneinheiten und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Das gilt nur bei erfüllten Programmvoraussetzungen. Dazu gehören unter anderem ein förderfähiges Wohngebäude und die korrekte Antragstellung vor Vorhabenbeginn – grundsätzlich schon vor einer verbindlichen Beauftragung. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Die derzeitige Beratungsrichtlinie ist bis Ende 2026 befristet. Für spätere Vorhaben prüfe ich den dann geltenden Förderstand.
Für bestimmte spätere Sanierungsmaßnahmen kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozent auf den dafür berechtigten Kostenanteil hinzukommen. Der Bonus ist an ein Mindestinvestitionsvolumen gebunden und gilt nicht für den Heizungstausch.
Für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Wärmeerzeuger und Heizungsoptimierung aus einem BAFA-geförderten iSFP kann ein Bonus von 5 % auf den dafür berechtigten Kostenanteil hinzukommen. Seit 21.07.2026 greift er erst oberhalb eines förderfähigen Mindestinvestitionsvolumens im jeweiligen Antrag.
Beim Einfamilienhaus liegt diese Schwelle bei 30.000 Euro. Der Bonus gilt nur für den Anteil darüber; mehrere Anträge werden dafür nicht addiert. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Schwelle nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Der Heizungstausch erhält keinen iSFP-Bonus. Für passende Maßnahmen gelten außerdem technische Anforderungen und grundsätzlich eine Umsetzungsfrist von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP.
Ein Sanierungsfahrplan ist keine Förderzusage. Ich prüfe den zu Ihrem Vorhaben passenden Förderweg und die zeitliche Reihenfolge vor Beginn. Maßgeblich sind die geltenden Programmbedingungen und der Bewilligungsbescheid. Förderregeln können sich ändern; bereits gestellte Anträge können anderen Bedingungen unterliegen.
Häufige Fragen zum iSFP
Ihre Frage betrifft ein konkretes Gebäude?
Ich ordne sie gern mit Ihnen ein.
Nein. Der iSFP verpflichtet Sie nicht, sämtliche Empfehlungen zu beauftragen. Sie entscheiden über Ihre Schritte. Unabhängige gesetzliche Anforderungen an das Gebäude und Bedingungen einer tatsächlich beantragten Förderung bleiben zu beachten.
Er kann sinnvoll sein, wenn die erste Maßnahme spätere Arbeiten beeinflusst oder Sie mehrere Schritte über die Jahre planen. Geht es ausschließlich um eine klar abgegrenzte Frage, kann eine gezielte Beratung ausreichen. Ich kläre mit Ihnen, welcher Umfang hilft.
Nein. Ein Energieausweis dokumentiert energetische Kennwerte eines Gebäudes. Der iSFP entwickelt einen individuellen Sanierungsweg mit Maßnahmenpaketen und Umsetzungshinweisen. Er ersetzt einen erforderlichen Energieausweis nicht.
Eine raumweise Heizlastberechnung für die konkrete Heizungs- und Heizflächenauslegung ist eine eigenständige Leistung. Die energetische Betrachtung im iSFP ersetzt sie nicht. Mehr dazu bei meiner Heizlastberechnung in Bremen.
Das hängt von der Gebäudegröße, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Abstimmungsbedarf ab. Nach dem ersten Gespräch kann ich einen realistischen Terminrahmen nennen. Steht eine dringende Reparatur an, teilen Sie mir das bitte gleich mit.
Die 15 Jahre betreffen grundsätzlich die Frist zur Umsetzung einer iSFP-Maßnahme für den iSFP-Bonus. Daraus folgt keine Zusage unveränderter Förderbedingungen. Wenn sich Ihr Gebäude, die Nutzung, Preise oder technische Anforderungen ändern, sollten die Empfehlungen vor der Umsetzung neu eingeordnet werden.
Ja, auch ein gemeinschaftlich verwaltetes Wohngebäude kann Gegenstand der Beratung sein. Ich kläre mit Ihnen die Zuständigkeit, den Umfang und die benötigten Gebäudeunterlagen. Eine Erläuterung in der Eigentümerversammlung wird im Angebot ausdrücklich vereinbart.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie mir Ihr Vorhaben in wenigen Sätzen. Ich kläre mit Ihnen, ob ein Sanierungsfahrplan der passende Einstieg ist und welche Angaben ich für ein Angebot benötige.
Sanierungsfahrplan anfragenPatrick Hansel
Energieberatung Hansel
Bremervörder Straße 20 · 28219 Bremen
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