Für Büro- und Gewerbegebäude

Energieberatung für Nichtwohngebäude in Bremen.

Ich entwickle energetische Modernisierungskonzepte für Ihr Büro- oder Gewerbegebäude. Sie erhalten eine Grundlage, um den Zustand einzuordnen, sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren und die nächsten Schritte vorzubereiten.

Für Eigentümer, Verwaltungen und Verantwortliche im Betrieb.

Patrick Hansel, Energieberater in Bremen, vor einer Haustür
Patrick HanselIhr Ansprechpartner. Von der ersten Frage an.
Das Gebäude als Ganzes Maßnahmen mit klarer Reihenfolge Persönlich aus Bremen

Betrieb und Gebäude zusammendenken

Was lohnt sich?
Was kommt zuerst?

Eine anstehende Dachsanierung, hohe Verbräuche oder eine ältere Heizung können der Anlass sein. Ich betrachte die Zusammenhänge und richte die Beratung an Ihrer Nutzung, Ihrem Budget und Ihrem Zeitplan aus.

01

Den Bestand
einordnen.

Ich erfasse im vereinbarten Umfang Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzung. Dazu gehören etwa Dach, Fassade, Fenster und Heizung sowie vorhandene Lüftung, Kühlung oder Beleuchtung, soweit sie für die Fragestellung relevant sind.

Ihre Grundlage: ein nachvollziehbarer Überblick über den energetischen Zustand und die vorhandene Datengrundlage.

02

Maßnahmen
aufeinander abstimmen.

Ich entwickle ein Modernisierungskonzept: Welche Verbesserungen passen zusammen? Was lässt sich mit ohnehin anstehenden Arbeiten verbinden? Welche Maßnahmen sollten vor einer neuen Anlagentechnik geklärt werden?

Ihr Ergebnis: begründete Maßnahmenvorschläge mit Prioritäten und einer sinnvollen Reihenfolge.

03

Die Umsetzung
vorbereiten.

Ich ordne mögliche Förderwege ein und kläre, welche Planung und Nachweise für die nächsten Schritte erforderlich sind. Die Begleitung von Förderanträgen und Nachweisen vereinbare ich passend zu Vorhaben und Programm.

Ihr nächster Schritt: eine klare Aufgabenübersicht für die weitere Planung und die Abstimmung mit Fachunternehmen.

Der Umfang steht vor dem Auftrag fest.

Ob eine überschlägige Einordnung, detaillierte Bilanzierung oder ein Vergleich von Varianten sinnvoll ist, kläre ich zu Beginn. Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Förderbegleitung werden im Angebot ausdrücklich benannt. Ein Modernisierungskonzept ersetzt keine Ausführungsplanung der beteiligten Fachplaner.

Andere Nutzung. Andere Anforderungen.

Ihr Gebäude muss
zum Betrieb passen.

Ein Büro mit festen Arbeitszeiten hat andere Anforderungen als eine Verkaufsfläche mit wechselnder Belegung. Nutzungszeiten, Raumtemperaturen und technische Anlagen beeinflussen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Ich berücksichtige diese Rahmenbedingungen, damit ein Konzept zu Ihrem Gebäude passt und geplante Arbeiten mit dem laufenden Betrieb abgestimmt werden können.

Diese Fragen kläre ich mit Ihnen.

  • Wie werden die Flächen genutzt – heute und künftig?
  • Welche Bauteile oder Anlagen müssen ohnehin erneuert werden?
  • Wann sind Arbeiten im Gebäude möglich?
  • Welche Unterlagen und Verbrauchsdaten sind vorhanden?
  • Wer entscheidet und wer ist an Planung und Umsetzung beteiligt?

Bei gemischter Nutzung, etwa Laden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber, kläre ich zunächst die Abgrenzung der Gebäudebereiche.

Förderwege früh einordnen

Beratung und Sanierung.
Zwei verschiedene Förderfragen.

Für Nichtwohngebäude gelten eigene Programme und Voraussetzungen. Entscheidend sind unter anderem Gebäudenutzung, Antragsteller, Maßnahme und der Zeitpunkt der Beauftragung.

Die Beratung

Ein Konzept für das Gebäude

Das BAFA bietet im Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) ein Modul für Beratungen nach DIN V 18599 an. Es betrifft unter anderem energetische Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude.

Ich bin für die BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (EBN Modul 2) zugelassen. Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben die aktuellen Programmvoraussetzungen erfüllen und welche Antragsschritte erforderlich sind.

BAFA: Beratung für Nichtwohngebäude
Die Umsetzung

Maßnahmen am Gebäude

Für energetische Sanierungsmaßnahmen kommen je nach Vorhaben Förderangebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) infrage. Einzelmaßnahmen und eine umfassende Sanierung zum Effizienzgebäude sind dabei unterschiedlich zu betrachten.

Ich prüfe den passenden Förderweg im vereinbarten Umfang. Antragstellung, technische Anforderungen und erforderliche Nachweise müssen zum konkreten Vorhaben passen; eine Förderung ist damit noch nicht zugesagt.

KfW: Energie und Umwelt für Unternehmen

Förderhinweise geprüft am 05.11.2026. Maßgeblich sind die zum Antrag geltenden Bedingungen der Förderstellen.

Vom Anliegen zur Entscheidungsgrundlage

So läuft die Beratung ab.

Sie brauchen noch keinen fertigen Maßnahmenplan.
Gebäudeart und Anlass reichen für den Einstieg.

  1. 01

    Vorhaben klären

    Sie schildern Nutzung, Zustand und Ziele. Ich grenze die Fragestellung ein und erstelle ein Angebot mit dem passenden Leistungsumfang.

  2. 02

    Gebäude verstehen

    Ich werte die vereinbarten Unterlagen aus und nehme das Gebäude im abgestimmten Umfang vor Ort auf. Fehlende Angaben und Annahmen mache ich kenntlich.

  3. 03

    Konzept besprechen

    Ich erläutere die Ergebnisse, Maßnahmen und ihre Zusammenhänge. Sie können Prioritäten festlegen und den weiteren Planungsbedarf einordnen.

  4. 04

    Nächste Schritte planen

    Ich kläre mit Ihnen, ob weitere Berechnungen oder Förderbegleitung erforderlich sind und welche Leistungen Sie zusätzlich beauftragen möchten.

Gut vorbereitet ins erste Gespräch

Kosten und Unterlagen.

Was kostet die Energieberatung?

Der Aufwand hängt vom Gebäude und vom vereinbarten Ergebnis ab. Für ein konkretes Angebot sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Größe, Nutzung und Aufteilung des Gebäudes
  • Umfang und Komplexität der Anlagentechnik
  • Qualität der Pläne und vorhandenen Gebäudedaten
  • Tiefe der Untersuchung und Anzahl der Varianten
  • Zusätzlich benötigte Berechnungen und Förderbegleitung

Sie erhalten ein Angebot für den vereinbarten Umfang. Mögliche Zuschüsse werden getrennt von den Beratungskosten betrachtet.

Was sollte ich bereithalten?

Für den ersten Kontakt genügen Adresse, Gebäudeart, ungefähre Größe und Ihr Anliegen. Für die weitere Bearbeitung sind – soweit vorhanden – hilfreich:

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Flächenangaben
  • Baujahr und Angaben zu bisherigen Sanierungen
  • Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
  • Unterlagen zu Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
  • Nutzungszeiten, Energieausweis und geplante Arbeiten

Fehlende Unterlagen sind ein Punkt für das Erstgespräch. Ich kläre, welche Daten benötigt werden und wie sie erhoben werden können.

Ihr Ansprechpartner in Bremen

Moin, ich bin
Patrick Hansel.

Als Master of Engineering und eingetragener Energieeffizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude verbinde ich technisches Wissen mit einer verständlichen Beratung.

Ich entwickle energetische Modernisierungskonzepte für Büro- und Gewerbegebäude. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche nächsten Schritte für Ihr Gebäude fachlich sinnvoll und für Sie planbar sind.

Mehr über mich

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Ihre Frage betrifft ein konkretes Gebäude?
Ich bespreche sie gern mit Ihnen.

0151 29112043
Für welche Nichtwohngebäude ist die Beratung gedacht?

Mein Angebot richtet sich an Eigentümer, Verwaltungen und Verantwortliche von Büro- und Gewerbegebäuden in Bremen. Bei besonderen Nutzungen oder komplexen Anlagen kläre ich vorab, ob der gewünschte Umfang passt und welche zusätzliche Fachplanung erforderlich ist.

Bekomme ich einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Für Ihr Nichtwohngebäude entwickle ich ein energetisches Modernisierungskonzept im vereinbarten Umfang. Der geförderte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude und die dazugehörigen Förderregeln sind davon zu unterscheiden. Für Nichtwohngebäude ist eine Beratung nach DIN V 18599 im BAFA-Programm EBN Modul 2 möglich, sofern die Programmvoraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich zunächst nur Dach, Fenster oder Heizung betrachten lassen?

Ja, eine einzelne geplante Maßnahme kann der Ausgangspunkt sein. Ich prüfe im vereinbarten Umfang ihre Zusammenhänge mit dem übrigen Gebäude. So lässt sich klären, welche weiteren Entscheidungen vor der Umsetzung sinnvoll sind.

Was gilt bei Wohnungen und Gewerbe in einem Gebäude?

Die Nutzungen und Gebäudebereiche müssen zunächst eingeordnet werden. Davon hängen die Bilanzierung und mögliche Förderwege ab. Bitte nennen Sie bei der Anfrage die verschiedenen Nutzungen und – soweit bekannt – die jeweiligen Flächen. Eine pauschale Zuordnung allein anhand der Bezeichnung „Gewerbe“ reicht nicht aus.

Ist das dasselbe wie ein Energieaudit für ein Unternehmen?

Nein. Diese Beratung konzentriert sich auf das Gebäude und seine energetische Modernisierung. Ein unternehmensweites Energieaudit, etwa nach DIN EN 16247-1, ist eine andere Aufgabe. Eine gesetzliche Auditpflicht oder deren Erfüllung ist mit dem hier beschriebenen Modernisierungskonzept nicht geprüft oder abgedeckt.

Übernehmen Sie auch die Förderbegleitung?

Als für EBN Modul 2 zugelassener Berater unterstütze ich Sie bei der Klärung der Beratungsförderung. Die Förderbegleitung der Sanierungsmaßnahmen vereinbare ich zusätzlich passend zum jeweiligen Programm. Im Angebot wird festgehalten, welche Antragsschritte und Nachweise enthalten sind. Die Förderstelle entscheidet über den Antrag; eine Bewilligung kann ich nicht garantieren.

Ein klarer nächster Schritt

Was steht bei Ihrem
Gebäude an?

Nennen Sie mir Gebäudeart, Standort und Ihr Anliegen.
Ich kläre mit Ihnen, welcher Beratungsumfang dazu passt.

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Patrick Hansel · Energieberatung HanselBremervörder Straße 20 · 28219 Bremen
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